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   RG, 18.12.1896 - Rep. II. 241/96   

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https://dejure.org/1896,72
RG, 18.12.1896 - Rep. II. 241/96 (https://dejure.org/1896,72)
RG, Entscheidung vom 18.12.1896 - Rep. II. 241/96 (https://dejure.org/1896,72)
RG, Entscheidung vom 18. Dezember 1896 - Rep. II. 241/96 (https://dejure.org/1896,72)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Darf einem von zwei Schiedsrichtern erlassenen, äußerlich ordnungsmäßigen Schiedsspruche die Vollstreckbarkeit deshalb versagt werden, weil die Schiedsrichter unter sich nicht einig gewesen seien?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 38, 410
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 27.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO

    Insbesondere soll die Vorschrift auch sicherstellen, dass die unterzeichnenden Schiedsrichter die persönliche und rechtliche Verantwortung für den Schiedsspruch (vgl. Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1054, Rdnr. 9) und insbesondere für dessen ordnungsgemäßes Zustandekommen übernehmen (vgl. Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1052, Rdnr. 10; in diesem Sinne bereits RG, Urteil vom 18.12.1896 - II. 241/96 -, RGZ 38, 410, 412).

    Den Parteien steht es jedoch frei, sich in einem Aufhebungs- oder Vollstreckungsverfahren auf den im Schiedsspruch angegebenen Grund für die fehlende Unterschrift zu berufen, wenn sich daraus Aufhebungsgründe ergeben sollten (vgl. etwa Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1052 Rdnr. 10, in Bezug auf Fehler bei der Art und Weise der Abstimmung; in diesem Sinne wohl auch RG, Urteil vom 18.12.1896 - II. 241/96 -, RGZ 38, 410, 412).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Unwirksamer Schiedsspruch - Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 S.

    Insbesondere soll die Vorschrift auch sicherstellen, dass die unterzeichnenden Schiedsrichter die persönliche und rechtliche Verantwortung für den Schiedsspruch (vgl. Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1054, Rdnr. 9) und insbesondere für dessen ordnungsgemäßes Zustandekommen übernehmen (vgl. Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1052, Rdnr. 10; in diesem Sinne bereits RG, Urteil vom 18.12.1896 - II. 241/96 -, RGZ 38, 410, 412).

    Den Parteien steht es jedoch frei, sich in einem Aufhebungs- oder Vollstreckungsverfahren auf den im Schiedsspruch angegebenen Grund für die fehlende Unterschrift zu berufen, wenn sich daraus Aufhebungsgründe ergeben sollten (vgl. etwa Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1052 Rdnr. 10, in Bezug auf Fehler bei der Art und Weise der Abstimmung; in diesem Sinne wohl auch RG, Urteil vom 18.12.1896 - II. 241/96 -, RGZ 38, 410, 412).

  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 132/55

    Vernehmung von Schiedsrichtern als Zeugen

    Nun besteht in Schrifttum und Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß grundsätzlich die Vernehmung der Schiedsrichter als Zeugen über den Sinn ihres Schiedsspruchs im Hinblick auf das auch für die schiedsrichterliche Tätigkeit geltende Beratungsgeheimnis unzulässig ist (Schönke, Das Schiedsgerichtsverfahren nach heutigem deutschen Recht 2. Aufl. 1954 S 180; Prager, Schiedsrecht 1931, S 170; Baumbach, Das privatrechtliche Schiedsgerichtsverfahren 1931 S 121; Baumbach-Lauterbach 24. Aufl. Anm. 3 zu § 1038 ZPO; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 7. Aufl. S 829; Nikisch, Zivilprozeßrecht 1950 S 603; RGZ 129, 15 [17/18]; RG in JW 1932, 2877 mit Anm. von Heilberg; RGZ 38, 410 [411/412]; Balser-Bögner Schiedsvertrag und Schiedsverfahren 1954, 51; a.A. anscheinend Richter, Das deutsche Schiedsgerichtsverfahren S 65).
  • BFH, 08.11.1996 - I B 56/96

    Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulassungsfreie Revision

    Die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung wird dadurch belegt, daß die (Berufs-)Richter, die das Urteil gefällt haben, dieses unterschrieben haben (vgl. § 105 Abs. 1 Satz 2 FGO; ferner Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., § 196 GVG Rdnr. 1; Reichsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1896 II 241/96, RGZ 38, 410, 412).
  • BSG, 22.05.1974 - 12 RK 10/72

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts; Unterbrechung der Verjährung

    Die Revision verkennt, wenn man die Unbestimmtheit der Rüge, die durch das Wort "möglicherweise" gekennzeichnet ist, beiseite läßt, daß eine Verletzung des § 197 GVG, der im sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 202 SGG entsprechend anwendbar ist, allenfalls dann in Betracht kommen könnte, wenn sie sich aus dem Inhalt des Urteils selbst ergäbe (vgl. RGZ 38, 410, 412).
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